Allgemeine Geschäftsbedingungen Beratervertrag

 1.       Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich

                        

1.1

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) finden auf sämtliche Beratungsverträge und sonstige Dienstleistungen der iSCP integrierte Bauprojekt- und Immobilien Management Beratung Christian Sternke  (im Folgenden iSCP genannt) Anwendung.

Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.

 

1.2

Diese AGB sind Bestandteil jedes abgeschlossenen Vertrages, soweit nicht im Einzelnen Abweichendes vereinbart ist. Bitte beachten: Auch ein mündliche geschlossener oder konkludenter Beratungsauftrag ist ein offizieller Beratungsvertrag. Diese AGB gelten auch für die zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, ohne dass ihre erneute ausdrückliche  Vereinbarung erforderlich ist.

Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden sowie Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sind nur gültig, wenn dies schriftlich vereinbart ist.

 

1.3

Folglich sind entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers ungültig, es sei denn, diese  werden vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich anerkannt.

 

1.4

Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.

 

2.       Umfang des Beratungsauftrages / Stellvertretung

 

2.1      

Der Umfang eines konkreten Beratungsauftrages wird im Einzelfall vertraglich vereinbart. Die Aufgabenstellung, die Vorgehensweise und die sonstigen Einzelheiten der Auftragsbearbeitung werden in den schriftlichen Vereinbarungen der Vertragsparteien geregelt. Änderungen und Ergänzungen des Auftrages bedürfen der Schriftform.

 

2.2

iSCP kann zur Erfüllung seiner Aufgaben sachverständige Dritte hinzuziehen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt durch den Auftragnehmer iSCP. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber. Rechtsberatung ist hiervon nicht betroffen und ist im Punkt 4.2 geregelt.

 

2.3

Der Kunde sichert zu, iSCP im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit nach Kräften zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung notwendigen Voraussetzungen zu  schaffen; insbesondere stellt er alle für die Auftragsdurchführung notwendigen und bedeutsamen Unterlagen und Informationen rechtzeitig zur Verfügung.

 

2.4      

Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer auch über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen - auch auf anderen Fachgebieten - umfassend informieren.

 

2.5

Der Auftraggeber sorgt dafür, dass dem Auftragnehmer auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Beratungsauftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Beratungsauftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Beraters bekannt werden.

 

2.6

Der Auftraggeber sorgt dafür, dass seine Mitarbeiter und die gesetzlich vorgesehene und gegebenenfalls eingerichtete Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat) bereits vor Beginn der Tätigkeit des Auftragnehmers von dieser informiert werden.

 

3.       Leistungen

 

3.1

Art und Umfang der Leistungen sind durch die individuellen Merkmale eines jeden Projektes oder Unternehmens gekennzeichnet. Maßgebend sind bei der Erstellung jeder Leistungsbeschreibung die Anzahl und inhaltliche Ausgestaltung der jeweiligen Projektphase, die zuvor mit dem Auftraggeber abgestimmt wird.

 

3.2

Kann ein Termin zur Erbringung der Leistung durch ISCP infolge höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstiger von iSCP nicht zu vertretenden Umständen nicht eingehalten werden, ist iSCP berechtigt, unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzpflichten, die Leistung an einem neu zu vereinbarenden Termin nachzuholen oder diese durch einen anderen Mitarbeiter/Partner zu erbringen.

 

3.3

Können Leistungen nicht erbracht werden, weil Störungen im Betrieb des Auftraggebers auftreten, ist der Auftraggeber verpflichtet, die Störungen sofort zu beseitigen. Der Auftraggeber hat iSCP vor Auftreten von Störungen rechtzeitig zu benachrichtigen, damit die Koordination und Bearbeitung anderer Projekte nicht beeinträchtigt wird.

 

3.4

Die Leistung von ISCP ist erbracht, wenn die erforderlichen Analysen, die sich daraus ergebenden Schlussfolgerungen und die Empfehlungen erarbeitet und gegenüber dem Auftraggeber erläutert worden sind. Unerheblich ist, ob oder wann die Schlussfolgerungen bzw. Empfehlungen umgesetzt werden. Wenn der Auftragnehmer einen fest vereinbarten Termin nicht einhalten kann oder mit der Annahme der Dienste in Verzug kommt, so gilt: Bei Absagen bis 4 Kalenderwochen vor dem vereinbarten Termin zur Aufnahme bzw. Durchführung der Dienstleistung werden nur tatsächlich angefallene Fremdkosten in Rechnung gestellt. Bei Absagen bis 2 Kalenderwochen vor dem vereinbarten Termin werden 50 %, danach 100 % des Honorars zuzüglich eventuell anfallender Fremdkosten in Rechnung gestellt.

 

4.       Vergütung

 

4.1

Soweit kein Festhonorar oder Individualhonorar vereinbart ist, wird auf der Grundlage der jeweils gültigen  Tagessätze von iSCP nach geleistetem Aufwand abgerechnet. Sämtliche mit der Durchführung des Auftrages verbundene Auslagen trägt der Kunde, nach vorheriger Abstimmung.

 

Für erforderliche und mit iSCP im Vorhinein schriftlich abgestimmten Reisen des Beraters werden die  angemessenen angefallenen und nachgewiesenen Auslagen und Spesen gemäß der Reisekostenrichtlinie von iSCP übernommen. Reisezeiten werden mit 50% des vereinbarten Tagessatzes- bzw. Stundensatzes in Rechnung gestellt.

 

Reisekostenregelung:

 

PKW-Fahrtkosten:0,38 EUR/Km

Bahnreisen: 1. Klasse

Flugreisen Europa: economy

Flugreisen Transkontinental (> 4 Std. Flugzeit): business class

sonstige Reisekosten:  Auslagen f. öffentl. Verkehrsmittel, Taxen, Parkgebühren, Kosten für Leihwagen, Bewirtungskosten nach Absprache

Hotelübernachtungen:Kategorie Sterne ***plus bis ****plus

 

Die vereinbarten Preise und Honorare verstehen sich jeweils zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug fällig und spätestens binnen 10 Arbeitstagen zahlbar. Eine Aufrechnung mit Gegenansprüchen oder  die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes ist nur bei unbestrittenen und rechtskräftig festgestellten Ansprüchen zulässig.

 

4.2

Fremd- und Nebenkosten von iSCP werden gegen Nachweis gesondert vergütet. Dies gilt auch für die Aufwendungen bei der Einschaltung von z.B.  sachverständigen Dritten, die abweichend von dem iSCP Honorarmodell (z.B. vereidigte Sachverständiger, Rechtsanwälte, Notare) arbeiten und dies mit dem Auftraggeber vereinbart war.

 

4.3

Angebote von iSCP sind freibleibend. Die Preise von iSCP sind der jeweils gültigen Preisliste zu entnehmen. Alle Angaben in Prospekten und in einem Angebot beigefügten Unterlagen sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich bestätigt wird.

 

5.       Berichterstattung / Berichtspflicht

 

5.1      

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über seine Arbeit, die seiner Mitarbeiter und gegebenenfalls auch die beauftragter Dritter, den Arbeitsfortschritt entsprechend dem vereinbarten Auftraggeber Bericht zu erstatten.

 

5.2      

Den Schlussbericht erhält der Auftraggeber in angemessener Zeit, d.h. bis vier Wochen, je nach Art des Beratungsauftrages nach Abschluss des Auftrages.

 

5.3

Der Auftragnehmer ist bei der Herstellung des vereinbarten Werkes weisungsfrei, handelt in eigener Verantwortung. Er ist an keinen bestimmten Arbeitsort und keine bestimmte Arbeitszeit gebunden.

 

6.       Urheber- und Nutzungsrecht, Schutz des geistigen Eigentums

 

6.1

Die von iSCP und seinen Mitarbeitern und beauftragten Dritten angefertigten Werke (insbesondere Angebote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger, Ideen, Entwürfe, Konzepte und Ausarbeitungen) sind urheberrechtlich geschützt und verbleiben beim Auftragnehmer; sie dürfen deshalb während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses nicht ohne Zustimmung von iSCP über den Vertragszweck hinaus genutzt oder bearbeitet werden.

Der Auftraggeber ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung des Auftragnehmers – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten.

 

6.2

Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt den Auftragnehmer zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche,  insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.

 

7.       Haftung

 

7.1

Nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit) haftet iSCP gegenüber dem Auftraggeber für Schäden und dann nur für einen Betrag bis zur Höhe der Auftragssumme. Als Schadensfall ist die Summe der Ansprüche aller An-spruchsberechtigten zu verstehen, die sich aus einer einheitlichen Leistung ergeben. Für unvorhersehbare, vertragsuntypische Schäden haftet iSCP auch bei leichter Fahrlässigkeit nicht.

 

7.2

Wünscht der Kunde ausdrücklich eine Höherversicherung durch einen Haftpflichtversicherer, so trägt er für diesen Fall die Kosten der Höherversicherung, sofern eine solche zu erlangen ist.

 

7.3

Wird iSCP aufgrund der Gestaltung und / oder des Inhaltes des Arbeitsergebnisses von Dritten auf Unterlassung oder Schadensersatz u. ä. in Anspruch genommen, stellt der Kunde iSCP von der Haftung frei.

 

 

8.       Schlussbestimmungen

 

Erfüllungsort für Leistung und Zahlung sowie Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien ist München. Es gilt grundsätzlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der Vertragsbeziehung im Übrigen hiervon nicht berührt. Die Parteien vereinbaren für diesen Fall, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr angestrebten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirklicht.

 

 

 

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